Telefon: +49 9191 7375-30
Telefax: +49 9191 7375-9
Internet: www.elektrogutachten.de
Aufsichtsbehörde: Handwerkskammer für Oberfranken, Kerschensteinerstr. 7, 95448 Bayreuth
Haftpflichtversicherer: Versicherungskammer Bayern, 80530 München, Gültigkeit: EU
Konzept, Webdesign, Realisierung: Peter Kaiser
Bilder: Fotolia
Warum ist ein Impressum wichtig?
Unternehmer, die eine Firmenwebseite haben, müssen darauf bestimmte Angaben über sich und ihren Betrieb hinterlegen. Diese Impressumspflicht folgt insbesondere aus § 5 Telemediengesetz (TMG). Zweck der Angaben ist, dass Kunden Kontakt aufnehmen oder sich bei der Aufsichtsbehörde über die Seriosität des Betriebs informieren können.
Wird auf der Webseite zugleich ein Online-Shop betrieben, sind weitere Informationspflichten u. a. aus dem Verbraucherrecht zu erfüllen. Diese werden hier nicht dargestellt.
Wo muss das Impressum stehen?
Besucher der Webseite müssen spätestens nach zwei Klicks das Impressum erreichen. Es empfiehlt sich deshalb, den Impressumsbutton im sogenannten „Footer“ (Fußzeile) zu positionieren.
Welche Folgen drohen bei Fehlern?
Werden die Angaben fehlerhaft oder gar nicht gemacht, stellt dies ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar. Mitbewerber und befugte Vereine, wie z.B. Verbraucherzentralen, können diesen Verstoß kostenpflichtig abmahnen.
Welche Angaben sind erforderlich?
- Name, Anschrift, Rechtsform
Es ist die vollständige Postanschrift des Betriebs anzugeben. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, Genossenschaft) sind zusätzlich die Rechtsform, die Vertretungsberechtigten, ggf. das Stammkapital und die Summe der ausstehenden Einlagen zu nennen. - Kontaktdaten
Sofern vorhanden, sind die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer zu nennen. - Aufsichtsbehörde
Bei Tätigkeiten, die einer behördlichen Zulassung bedürfen, ist die Aufsichtsbehörde zu nennen. Dies gilt im Handwerk nur für:
- Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger,
- Büchsenmacher.
- Registereintragungen
Ist der Betrieb in einem Register eingetragen, muss das Register und die Registernummer angegeben werden (z.B. Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister). - Angaben bei bestimmten reglementierten Berufen
Betriebe, die ein Gesundheitshandwerk ausüben, sind verpflichtet anzugeben:- die zuständige Handwerkskammer,
- die gesetzliche Berufsbezeichnung
(Augenoptiker, Zahntechniker, HörgeräteAkustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher), - Deutschland als den Staat, in dem die Berufszulassung genehmigt wurde sowie
- die Handwerksordnung als berufsrechtliche Regelung.
- Umsatzsteueridentifikationsnummer (sofern vorhanden)
- Abwicklung oder Liquidation
Ist der Betrieb als Kapitalgesellschaft gestaltet und befindet sich in Abwicklung oder Liquidation, so muss dies angegeben werden.
Außergerichtliche Streitbeilegung
Es bietet sich an, die Pflichtangaben zur außergerichtlichen Verbraucherschlichtung im Zusammenhang mit dem Impressum anzugeben. Dies umfasst insbesondere die Angabe über die Bereitschaft zur Teilnahme an solchen Verfahren. Wird auf der Website ein Online-Shop betrieben, muss in jedem Fall dieser Link zur Streitschlichtung angegeben werden:
http://ec.europa.eu/consumers/odr
Siehe für weitere Informationen das Praxis Recht
zur "Informationspflicht über Verbraucherschlichtung".